aus Arpo Nummer 2, 2006

■  S T R E I K   I M   Ö F F E N T L I C H E N   D I E N S T   U M   A R B E I T S Z E I T

Dahinter steht ein Grundsatzkonflikt

In der vorigen Ausgabe der Arbeiterpolitik schrieben wir zum vorläufigen Stand im Arbeitszeitkonflikt im öffentlichen Dienst: »Der Streik ist nun in der Phase der ›Hängepartie‹. «Kurz nach redaktioneller Fertigstellung dieses Artikels wurde der Abschluss auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg bekannt gegeben (5. April 2006). Zuvor hatten beide Tarifgegner einen Schlichtungsspruch abgelehnt, der auf Differenzierung der Arbeitszeit nach dem Muster der Abschlüsse in Niedersachsen und Hamburgberuhte (Arpo Nr. 1/2006).

Der Tarifabschluss bei den Kommunen

In Baden-Württemberg setzte sich der KAV mit seiner Position durch: pauschale Arbeitszeitverlängerung für alle auf immerhin 39 Stunden ohne Lohnausgleich. Alle Arbeitsverhältnisse der letzten Monate, die auf Basis von 41 Stunden abgeschlossen worden sind, müssen auf 39 Stunden umgestellt werden. Diese Arbeitszeit gilt bisher auch bei den Beschäftigten des Bundes in Ost und West (§ 6 Abs. 1 TVöD). Auszubildende arbeiten weiterhin 38,5 Stunden pro Woche. Auf Veranlassung von ver.di wurde die Vereinbarung bis2009 festgeschrieben; die Gewerkschaft findet sich also damit ab und hofft, dass auch die Arbeitgeber sich so lange daran halten. Nichtsdestotrotz begrüßen ver.di-Funktionäre diesen Abschluss, weil er die Kräfteverhältnisse realistisch widerspiegele. Anstatt mit dem Eingeständnis einer Niederlage die Aufarbeitung ihrer Ursachen einzuleiten – als ersten Schritt, um das Kräfteverhältnis zu verändern –, wird davon abgelenkt.

Mit der baden-württembergischen Tarifeinigung ist die erste Etappe des Streiks zu einem Ende gekommen. Das Ergebnis ist nur bei o.a. »realistischer« Betrachtung glimpflich, ansonsten hat es den Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft eine Niederlage beschert. Sie besteht zum einen darin, dass die beteiligten Arbeitgeberverbände ihren Zielen der Arbeitszeitverlängerung um rund ein Drittel näher gekommen sind, zum zweiten ist damit Signalwirkung gegeben worden: Auch in anderen ver.di-Landesbezirken, z.B. Hessen, wird verhandelt. Drei von zehn kommunalen Arbeitgeberverbänden im Westen haben die Arbeitszeit gekündigt und für sich besser abgeschlossen, andere können dann folgen, wenn es ihnen günstig erscheint. Es handelt sich hier nicht um einen Kompromiss, sondern um den etappenmäßigen Rückzug von der historisch erreichten Position der 38,5-Stunden-Woche, der noch nicht gestoppt ist. Die positive Stimmung im bisherigen Verlauf des Streiks, wie sie sich in Urabstimmungen und Beteiligung an den Aktionen ablesen ließ, hat einen Dämpfer erhalten.

Nicht erledigt wurde die Drohung mit der Meistbegünstigungsklausel, wenn bei der Auseinandersetzung mit den Ländern ein noch schlechteres Ergebnis herauskommt. Sollte ein solches auf die Kommunen übertragen werden müssen, so wären die bisherigen Streiks buchstäblich umsonst gewesen. Die ver.di-Führung hat bewusst, mindestens fahrlässig, versäumt, diesen Zusammenhang zu einer breiten Mobilisierung zu nutzen. Sie hat das Gegenteil getan, nämlich durch separate Abschlüsse die Kampfkraft zersplittert und geschwächt. Den kommunalen Beschäftigten ist nun »Friedenspflicht« verordnet. Das ist nicht der »Konflikt, wie ihn die Republik noch nicht gesehen hat«, mit dem Bsirske im April 2004 auf der Anti-Hartz-Demonstration in Stuttgartverbal drohte.

Der Tarifabschluss bei den Ländern

Wie schon in den Warnstreiks 2005 standen zuletzt die Beschäftigten der Länder und der Uni-Kliniken mit ihrem strategisch geringeren Streikpotenzial allein im Regen. Auf diese Weise sollte ihnen also gelingen, was auf kommunaler Ebene nicht erreicht wurde, nämlich die Verteidigung der38,5-Stunden-Woche. Überraschenderweise kam dennoch ein Abschluss mit den Länder-Arbeitgebern am 19. Maizustande. Damit scheint die Tarifeinheit im öffentlichen Dienst mit Bund, Ländern und Kommunen wiederhergestellt, da der TVöD nun für alle drei Ebenen gelten soll (vorbehaltlich der Urabstimmung der Gewerkschaftsbasis). Dieser Eindruck jedoch täuscht:

1. Verglichen mit dem alten Tarifrecht, das bis September2005 galt (BAT/MTArb/BMT-G), ist der TVöD ein Flickenteppich mit zahlreichen Öffnungsklauseln, differenzierten Arbeitszeiten, Ausgrenzung ganzer Belegschaften durch Tarif- und Verbandsflucht der Arbeitgeber und durch Privatisierung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe. Dazu kommt die immer noch fortbestehende Diskriminierung der Ostbelegschaften in der Bezahlung. Dies alles ist Ausdruck geschwächter Kampfkraft der Gewerkschaft und trägt zur weiteren Schwächung bei.

2. Der Abschluss mit den Ländern beruht deshalb keineswegs auf gewerkschaftlicher Stärke im Streik, sondern dokumentiert das Interesse der Länder-Arbeitgeber an der nunmehrigen Fortsetzung der »Sozialpartnerschaft«, nachdem sie die Gewerkschaft zunächst monatelang unter erheblichem Druck weich geklopft haben. Auch Bsirske brachte dies zum Ausdruck, indem er erneut die Kooperation von ver.di in der »Reform« des öffentlichen Dienstes versichert hat.

3. Über Wochen hinweg haben die Länder-Arbeitgeber den Marburger Bund und ver.di gegeneinander ausgespielt. Dieses Spiel haben sie nun für sich erfolgreich beendet, zumindest in Richtung ver.di. Sie haben damit aber auch ver.di als den wichtigeren »Sozialpartner« anerkannt. Dem Marburger Bund boten sie den mit ver.di geschlossenen Vertrag an – das bedeutet wohl, dass der MB jetzt Ruhe geben soll.

4. Diejenigen Länder-Arbeitgeber, die den härtesten Kursgefahren haben, wurden in der Arbeitszeitfrage belohnt. Durch die vorgesehene Durchschnittsberechnung der Arbeitszeiten für jedes einzelne Land werden ihre einseitigen außertariflichen Maßnahmen bei Neueinstellungen faktisch anerkannt.

5. Positiv immerhin: Negative Folgen der Meistbegünstigungsklausel sind vertraglich ausgeschlossen.

Dies sind vorläufige Einschätzungen in der Kürze der Zeit nach dem Abschluss. Zusammen ergeben sie das Bild einerzersplitterten Tariflandschaft, in der die öffentlichen Arbeitgeber auf absehbare Zeit nicht mehr mit einer geschlossenengewerkschaftlichen Streikfront rechnen müssen.

Sozialpartnerschaft und Standortsicherung

Die Gründe für die bisher abgeschlossenen mageren Streikergebnisse liegen nicht nur in der unzureichenden Mobilisierung und weiteren Schwächen der aktuellen Streikstrategie. Seit dem letzten großen Streik im öffentlichen Dienst(1992) und der ersten großen Privatisierungswelle in den frühen neunziger Jahren hat die Gewerkschaftsführung begriffen, dass sie gegen die öffentlichen Arbeitgeber Ziele wie Arbeitszeitverkürzung und Beschäftigungssicherung nur noch mit breiter Mobilisierung und dazu notwendiger Politisierung durchsetzen kann. Dies aber widerspricht ihrer Auffassung von Sozialpartnerschaft und Standortsicherung.

Die Bedürfnisse der Lohnabhängigen ordnet sie den Kapitalinteressen unter und gerät damit zwangsläufig immer weiter in die Defensive. Diesen Bedeutungsverlust versucht sie einerseits mit Zugeständnissen an die Arbeitgeber, andererseits mit Anpassungen in Strategie und Organisation wettzumachen, mit denen sie ihre Kontrolle über die Arbeitnehmerschaft im Dienste des »sozialen Friedens« zu sichern hofft.

Die Zusammenfassung von fünf Altgewerkschaften zu einer neuen – ver.di – wurde seinerzeit damit begründet, dass so die notwendige Konzentration der Kräfte hergestellt werden könne. Wer in dieser Rhetorik einen Hauch von Klassenkampf zu spüren vermeinte, lag grundsätzlich falsch. Das treibende Motiv der ver.di-Fusion von oben war die Anpassung an die schwindenden Beitragseinnahmen durch Mitgliederschwund und Reallohnverluste (Arpo Nr. 1/1999).Keineswegs ist eine Gewerkschaft entstanden, die zu einheitlichem Vorgehen über die Branchengrenzen hinweg willens und fähig wäre. Streiks im öffentlichen Dienst, im Handel, bei der Telekom, in der Papier verarbeitenden Industrie laufen völlig beziehungslos nebeneinander her, obwohl alle diese Bereiche von ver.di (in eigenen »Fachbereichen«) organisiert sind. Der öffentliche Dienst als Kernbereich der alten ÖTV wurde in ver.di über nahezu alle Fachbereiche verteilt – eine vorauseilende innergewerkschaftliche Anpassung an die fortschreitende Auflösung des Flächentarifvertrags und das Verlangen der Arbeitgeber nach marktorientierten Lösungen.

Ebenso: Aktive Solidarität mit anderen Gewerkschaften ist bestenfalls verbal ein Thema. Es gibt gegenseitige Solidaritätserklärungen von ver.di und IG Metall, aber der Streik bei den Kommunen wurde abgebrochen, während die IG Metall in der Metallindustrie die ersten Warnstreiks organisierte (inzwischen ist die Metalltarifrunde abgeschlossen).

Dies sind nur einige Beispiele. Natürlich behaupten Funktionäre und glauben Belegschaften, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht koordiniert werden könnte. Diese Hindernisse sind da, doch zu ihrer durchaus schrittweise zu bewältigenden Überwindung fehlt der politische Wille.

Privatisierung und Tarifrechtsreform

Mit dieser Einstellung hat sich ver.di bereitwillig an der »Reform« des Öffentlichen Dienstes beteiligt. Diese hat im Wesentlichen zwei Seiten, die sich auf das Kräfteverhältnis zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber unmittelbar auswirken: Arbeits- und Tarifrecht sowie grundsätzlich die Eigentumsfrage.

Im aktuellen Streik geht es vordergründig um die eine dieser Konsequenzen: Die Tarifrechtsreform im öffentlichen Dienst, deren Arbeitszeitbestimmungen und Anwendung auf die Länder umkämpft sind. Wir haben den Prozess dieser Auflösung des Flächentarifvertrags in der Arbeiterpolitikausführlich geschildert (2/2004, 3/2005, 1/2006).

Die Folgen sind derzeit zu besichtigen: Noch bis Anfang des Jahres 2003 mussten die Arbeitgeber damit rechnen, dass alle Ebenen und Zweige des öffentlichen Dienstes für gemeinsame Ziele kämpfen. Mit dem neuen TVöD ist das vorbei: Es gibt unterschiedliche Arbeitszeiten, so genannte Spartentarifverträge (Versorgung, Nahverkehr, Wasserwirtschaft), Leistungsprämien, befristete Arbeitsverträge, eine neue Niedriglohngruppe etc. Schon das spaltet Belegschaften.

Gravierender aber ist die andere Seite der »Reformen«, die dem neuen Tarifrecht zugrunde liegt: Die Privatisierung öffentlicher Betriebe, die öffentliches Eigentum der Allgemeinheit entzieht, ganze Belegschaften ausgrenzt und den verbleibenden Kern zunehmend der Marktlogik unterwirft. Bekanntlich wird dies von den Unternehmerverbänden, den bürgerlichen Instituten für Wirtschaftswissenschaft, den Medien, den PolitikerInnen bis hin zu den Gewerkschaften selbst als naturgesetzliche Notwendigkeit hingestellt, aber auch von vielen Linken als dem Kapitalismus innewohnender Sachzwang behandelt. Zwar ist diese Sichtweise sachlich nicht unbegründet, doch im Kern handelt es sich um die Auswirkung des Kräfteverhältnisses zwischen Kapital und Arbeit, wie es derzeit konkret besteht.

Abgesehen von der liberalen Ideologie, dass der Markt die »Wirtschaft« zum Wohle aller am besten regeln könne, beziehen sich die Propagandisten der Privatisierung auf die Finanzkrise der öffentlichen Haushalte. Diese entstand einerseits durch Erfüllung der immer weiter gehenden Forderungen des Kapitals nach »Entlastung« von Steuern für die Finanzierung allgemeiner Aufgaben und so genannten Lohnzusatzkosten zur sozialen Absicherung der Lohnabhängigen, andererseits durch weiter bestehende Subventionierung von Unternehmen und insbesondere die Kosten der Massenerwerbslosigkeit. Den Regierungen und Kommunalverwaltungen bleibt die Aufgabe übertragen, die öffentlichen Haushalte zu »sanieren«, und zwar auf Kosten der Lohnabhängigen und ihrer Angehörigen, der Erwerbslosen, RentnerInnen und anderen, die auf Sozialtransfers und öffentliche Dienstleistungen angewiesen sind.

Während die Sanierung der Haushalte von der Ausgabenseite her durch Sozialabbau wie etwa die Hartz-Gesetze erledigt wird, wird auf der Einnahmenseite versucht, durch Verkauf öffentlichen Besitzes Geld in die Kassen zu bekommen, mit der Folge, dass nun bisher selbst geleistete Dienstleistungen eingekauft werden müssen. Für das Kapital ergeben sich hieraus neue Anlagemöglichkeiten, weshalb die Lobby in diesem Bereich unermüdlich arbeitet. Der Staat steht nicht über den Klassen, sondern ist Instrument der herrschenden Klasse. Es sind bereitwillige PolitikerInnen, die in staatlichen und kommunalen Gremien entsprechende Beschlüsse fassen, und opportunistische oder hilflose Gewerkschaftsfunktionäre, die das als alternativlos hinstellen. Es fehlt eine politische Kraft, die in der Lage ist, ein wirkliches Gegengewicht darzustellen und Widerstand gegen diesen Raub an öffentlichem Eigentum breit zu organisieren, bis hin zum politischen Streik.

Die Gewerkschaften stimmen den Privatisierungen – teils zähneknirschend, teils bereitwillig – zu und versuchen sie mitzugestalten. Die Mittel der Tarifpolitik, auf die sie sich beschränken, erweisen sich als unzureichend. Privatisierung beraubt nicht nur die Lohnabhängigen und sozial Schwachen eines immer größeren Teils ihrer sozialen Rechte, weil sie deren Nutzung zunehmend von der individuellen Kaufkraft abhängig macht. Sie schwächt auch ihre gewerkschaftliche Durchsetzungsmacht gerade im öffentlichen Dienst, wenn immer mehr Belegschaften z.B. in der Müllentsorgung nicht mehr zum gemeinsamen Streik aufgerufen werden, sondern im Gegenteil als mögliche Streikbrecher missbraucht werden können, weil ihr Betrieb privatisiert wurde und deshalb aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes heraus fällt.

Eine Gewerkschaft, die wie ver.di anlässlich des Abschlusses in Baden-Württemberg die Begrenzung auf das »realistisch« Machbare als Erfolg ausgibt, kann dieser Entwicklung nicht viel entgegensetzen. Die Verhältnisse werden langfristig immer mehr Beschäftigte zwingen, ihre Geschicke selber in die Hände zu nehmen und sich nicht darauf verlassen, dass Stellvertreter ihre Probleme lösen. 20.5.2006■

Von dieser Form des politischen Klassenkampfes sind wir noch weit entfernt. Er lässt sich weder durch Beschlüsse und Programme linker Parteien herbeiführen – seien sie linkssozialdemokratisch, sozialistisch oder kommunistisch– noch von Gewerkschaftsinstanzen verordnen. Dazu bedarf es einer eigenständigen Arbeiterbewegung. Das notwendige Klassenbewusstsein entwickelt sich in konkreten Auseinandersetzungen und in deren Eigendynamik. Unterschiedliche Interessen und gegensätzlichen Anschauungen innerhalb einer Belegschaft treten während des Streiks zugunsten des gemeinsamen Ziels in den Hintergrund. Durch die Geschlossenheit und die Konsequenz der Kolleginnen und Kollegen gewinnt der Kampf an Ausstrahlung und Unterstützung. Ob diese Beispiele Nachahmung finden und anderen Mutmachen, wird die Zukunft zeigen. Wir können einen Beitrag dazu leisten, wenn wir aus den gewonnenen Erfahrungen Schlussfolgerungen ziehen. Zwei Fragen drängen sich dabei auf:

1. Die streikenden Belegschaften haben erfahren müssen, wie schwer es ist, Solidarität innerhalb des Konzerns über die nationalen Grenzen hinweg herzustellen. Ihnen blieb, da sie auf die Verhältnisse in den schwedischen, polnischen oder italienischen Gewerkschaften keinen direkten Einflusshaben, nur der Appell an die Solidarität. Die Frage geht deshalb an uns selbst zurück. Wie verhalten wir uns im umgekehrten Fall, wenn polnische, spanische, südamerikanische oder südafrikanische Belegschaften unserer Solidarität bedürfen? Wie überwinden wir in Deutschland eine Gewerkschaftspolitik, die sich auf die Verteidigung des eigenen Standortes in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen beschränkt? Internationale Solidarität wird nur wirksam, wenn sie die Ebene papierener Resolutionen und verbaler Erklärungen verlässt.

2. Wie lässt sich Solidarität über die Grenzen des Konzerns in Deutschland selbst herstellen? Nur mit politischen Mitteln können wir mehr Druck auf international agierende Konzerne ausüben, auf der rein wirtschaftlichen Ebene sitzen diese immer am längeren Hebel. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage des politischen Streiks, der bei uns verboten ist. Gewerkschaften, die sich der Logik der kapitalistischen Wirtschaftsordnung und der bürgerlichen Gesetzgebung beugen, berauben sich selbst ihrer politischen Waffen. Die »französischen Verhältnisse«, die so oft als Vorbild hingestellt werden, entwickeln sich nicht von selbst, sie brauchen eine Veränderung im Denken und Handeln an der Basis.                              B., Berlin, 23. April 2006 ■